1.1. Begriffserklärung:
Datenbank für personenbezogene Daten – ein benannter Satz geordneter personenbezogener Daten in elektronischer Form und/oder in Form von Dateien mit personenbezogenen Daten;
Verantwortliche Person – eine bestimmte Person, die die Arbeit im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten während ihrer Verarbeitung in Übereinstimmung mit dem Gesetz organisiert;
Eigentümer der Datenbank mit personenbezogenen Daten – eine natürliche oder juristische Person, der das Recht zur Verarbeitung dieser Daten gesetzlich oder mit Zustimmung des Betroffenen der personenbezogenen Daten eingeräumt wird, den Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten in dieser Datenbank genehmigt und die Zusammensetzung dieser Daten festlegt und die Verfahren für ihre Verarbeitung, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist;
Staatliches Register personenbezogener Datenbanken – ein einheitliches staatliches Informationssystem zum Sammeln, Sammeln und Verarbeiten von Informationen über registrierte personenbezogene Datenbanken;
öffentlich zugängliche Quellen personenbezogener Daten – Verzeichnisse, Adressbücher, Register, Listen, Kataloge, andere systematisierte Sammlungen offener Informationen, die personenbezogene Daten enthalten, die mit Zustimmung des Betroffenen der personenbezogenen Daten veröffentlicht und veröffentlicht werden.
Soziale Netzwerke und Internetressourcen, in denen der Betreff personenbezogener Daten seine personenbezogenen Daten hinterlässt, gelten nicht als öffentlich zugängliche Quellen personenbezogener Daten (außer in Fällen, in denen der Betreff personenbezogener Daten direkt angibt, dass personenbezogene Daten zum Zweck ihrer kostenlosen Verbreitung veröffentlicht werden und). verwenden);
Einwilligung des Subjekts personenbezogener Daten – jede dokumentierte, freiwillige Willensäußerung einer Person, die Erlaubnis zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß dem angegebenen Zweck ihrer Verarbeitung zu erteilen;
Depersonalisierung personenbezogener Daten – Entfernung von Informationen, die eine persönliche Identifizierung ermöglichen;
Verarbeitung personenbezogener Daten – jede Aktion oder Aktionsreihe, die ganz oder teilweise in einem (automatisierten) Informationssystem und/oder in Dateien mit personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Erhebung, Registrierung, Akkumulation, Speicherung, Anpassung, Änderung, Aktualisierung, Nutzung usw. durchgeführt wird Verbreitung (Verteilung, Verkauf, Übertragung), Depersonalisierung, Zerstörung von Informationen über eine Person;
personenbezogene Daten – Informationen oder eine Reihe von Informationen über eine natürliche Person, die identifiziert wird oder spezifisch identifiziert werden kann;
Verwalter der personenbezogenen Datenbank – eine natürliche oder juristische Person, der vom Inhaber der personenbezogenen Datenbank oder per Gesetz das Recht zur Verarbeitung dieser Daten eingeräumt wird.
Eine Person, die vom Eigentümer und/oder Verwalter der Datenbank für personenbezogene Daten mit der Durchführung technischer Arbeiten an der Datenbank für personenbezogene Daten ohne Zugriff auf den Inhalt personenbezogener Daten beauftragt wurde, ist nicht der Verwalter der Datenbank für personenbezogene Daten;
Gegenstand personenbezogener Daten – eine Person, über die gemäß dem Gesetz personenbezogene Daten verarbeitet werden;
Dritter – jede Person, mit Ausnahme des Subjekts personenbezogener Daten, des Eigentümers oder Verwalters der Datenbank personenbezogener Daten und der autorisierten staatlichen Stelle zum Schutz personenbezogener Daten, an die der Eigentümer oder Verwalter der Datenbank personenbezogener Daten personenbezogene Daten übermittelt Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz;
Besondere Kategorien von Daten – personenbezogene Daten über Rasse oder ethnische Herkunft, politische, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Mitgliedschaft in politischen Parteien und Gewerkschaften sowie Daten zu Gesundheit oder Sexualität.
1.2. Diese Verordnung ist für die verantwortliche Person und Mitarbeiter des Verkäufers, die im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben unmittelbar personenbezogene Daten verarbeiten und/oder Zugriff darauf haben, verbindlich.
2.1. Der Verkäufer ist Inhaber der folgenden personenbezogenen Datenbanken:
3.1. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten im System besteht darin, Daten der Gegenpartei gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes der Ukraine „Über den Schutz personenbezogener Daten“ zu speichern und zu verwalten:
3.2. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht darin, die Durchführung zivilrechtlicher Beziehungen, die Bereitstellung/den Empfang und die Ausführung von Zahlungen für gekaufte Waren/Dienstleistungen gemäß der Abgabenordnung der Ukraine und dem Gesetz der Ukraine „Über Buchhaltung und Finanzberichterstattung in der Ukraine“ sicherzustellen. .
4.1. Die Einwilligung des Betroffenen personenbezogener Daten muss ein freiwilliger Ausdruck des Willens einer Person sein, die Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß dem angegebenen Zweck ihrer Verarbeitung zu erteilen. Die Einwilligung des Betroffenen personenbezogener Daten kann in folgenden Formen erteilt werden:
4.2. Die Zustimmung des Betroffenen der personenbezogenen Daten wird bei der Registrierung zivilrechtlicher Beziehungen gemäß der geltenden Gesetzgebung erteilt.
4.3. Benachrichtigung des Subjekts personenbezogener Daten über die Aufnahme seiner personenbezogenen Daten in die Datenbank personenbezogener Daten, die im Gesetz der Ukraine „Über den Schutz personenbezogener Daten“ festgelegten Rechte, den Zweck der Datenerhebung und die Personen, an die seine personenbezogenen Daten weitergegeben werden Die Übertragung erfolgt bei der Registrierung zivilrechtlicher Beziehungen gemäß der geltenden Gesetzgebung.
4.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten über die Rasse oder ethnische Herkunft, politische, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, die Mitgliedschaft in politischen Parteien und Gewerkschaften sowie Daten über Gesundheit oder Sexualität (besondere Datenkategorien) ist untersagt.
5.1. Die in Abschnitt 2 dieser Geschäftsbedingungen genannten personenbezogenen Datenbanken befinden sich an der Adresse des Verkäufers.
6.1. Das Verfahren für den Zugriff auf personenbezogene Daten Dritter richtet sich nach den Bedingungen der Einwilligung des Betroffenen personenbezogener Daten gegenüber dem Inhaber der personenbezogenen Datenbank zur Verarbeitung dieser Daten oder gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
6.2. Der Zugriff auf personenbezogene Daten wird einem Dritten nicht gewährt, wenn diese Person sich weigert, Verpflichtungen zur Einhaltung der Anforderungen des Gesetzes der Ukraine „Über den Schutz personenbezogener Daten“ einzugehen oder diese nicht gewährleisten kann.
6.3. Der Gegenstand der Beziehungen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten stellt einen Antrag auf Zugang zu personenbezogenen Daten (im Folgenden als Antrag bezeichnet) an den Inhaber der Datenbank für personenbezogene Daten.
6.4. Die Anfrage spezifiziert:
6.5. Die Frist für die Prüfung des Antrags auf Erfüllung darf zehn Arbeitstage ab dem Datum seines Eingangs nicht überschreiten.
Während dieser Frist teilt der Inhaber der personenbezogenen Datenbank dem Antragsteller unter Angabe der im jeweiligen Rechtsakt genannten Gründe mit, ob dem Antrag stattgegeben wird oder ob die betreffenden personenbezogenen Daten nicht bereitgestellt werden.
Dem Antrag wird innerhalb von dreißig Kalendertagen ab dem Datum seines Eingangs entsprochen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
6.6. Alle Mitarbeiter des Inhabers der Personendatenbank sind verpflichtet, die Geheimhaltungspflicht hinsichtlich personenbezogener Daten und Informationen zu Depots und Wertpapieren einzuhalten.
6.7. Eine Verzögerung des Zugriffs auf personenbezogene Daten Dritter ist zulässig, wenn die erforderlichen Daten nicht innerhalb von dreißig Kalendertagen nach Eingang der Anfrage bereitgestellt werden können. In diesem Fall darf der Gesamtzeitraum für die Lösung der in der Anfrage aufgeworfenen Probleme fünfundvierzig Kalendertage nicht überschreiten.
6.8. Die Aufschubmitteilung wird dem Dritten, der den Antrag gestellt hat, schriftlich mit einer Erläuterung des Verfahrens zur Anfechtung einer solchen Entscheidung zur Kenntnis gebracht.
6.9. In der Aufschubmitteilung ist anzugeben:
6.10. Die Verweigerung des Zugriffs auf personenbezogene Daten ist zulässig, wenn der Zugriff darauf gesetzlich verboten ist.
6.11. Die Ablehnungsnachricht muss Folgendes enthalten:
6.12. Gegen die Entscheidung, den Zugriff auf personenbezogene Daten zu verzögern oder zu verweigern, kann bei der für den Schutz personenbezogener Daten zuständigen staatlichen Stelle, anderen staatlichen Behörden und Kommunalverwaltungen, zu deren Befugnissen der Schutz personenbezogener Daten gehört, oder beim Gericht Berufung eingelegt werden.
7.1. Der Eigentümer der persönlichen Datenbank ist mit System- und Software-Hardware- und Kommunikationsmitteln ausgestattet, die Verlust, Diebstahl, unbefugte Zerstörung, Verfälschung, Fälschung und Kopieren von Informationen verhindern und den Anforderungen internationaler und nationaler Standards entsprechen.
7.2. Der Verantwortliche organisiert die Arbeiten zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Der Verantwortliche wird im Auftrag des Inhabers der personenbezogenen Datendatenbank bestimmt.
Die Verantwortlichkeiten der verantwortlichen Person für die Organisation von Arbeiten im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung sind in der Stellenbeschreibung angegeben.
7.3. Der Verantwortliche ist verpflichtet:
7.4. Zur Erfüllung seiner Pflichten hat der Verantwortliche das Recht:
7.5. Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer offiziellen (Arbeits-)Pflichten direkt personenbezogene Daten verarbeiten und/oder Zugriff darauf haben, sind verpflichtet, die Anforderungen der Gesetzgebung der Ukraine im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten und interner Dokumente einzuhalten Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten in personenbezogenen Datendatenbanken.
7.6. Mitarbeiter, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, einschließlich derjenigen, die diese verarbeiten, sind verpflichtet, die Offenlegung personenbezogener Daten, die ihnen anvertraut wurden oder im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer beruflichen, dienstlichen oder arbeitsrechtlichen Pflichten bekannt werden, in jeglicher Form zu unterbinden Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
7.7. Personen, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, einschließlich derjenigen, die diese verarbeiten, haften im Falle eines Verstoßes gegen die Anforderungen des Gesetzes der Ukraine „Über den Schutz personenbezogener Daten“ gemäß den Rechtsvorschriften der Ukraine.
7.8. Personenbezogene Daten sollten nicht länger gespeichert werden, als es für den Zweck, für den diese Daten gespeichert werden, erforderlich ist, auf jeden Fall jedoch nicht länger als die Datenspeicherungsdauer, die durch die Zustimmung des Subjekts personenbezogener Daten zur Verarbeitung dieser Daten festgelegt ist.
8.1. Der Betroffene der personenbezogenen Daten hat das Recht:
9.1. Die Person, die personenbezogene Daten verarbeitet, hat das Recht, von jeder Person, die Beziehungen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten hat, Informationen über sich selbst zu erhalten, ohne den Zweck der Anfrage anzugeben, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
9.2. Der Betroffene der personenbezogenen Daten hat unentgeltlichen Zugang zu personenbezogenen Daten.
9.3. Der Betroffene personenbezogener Daten stellt einen Antrag auf Zugang zu personenbezogenen Daten (im Folgenden „Antrag“ genannt) an den Inhaber der Datenbank personenbezogener Daten.
Die Anfrage spezifiziert:
9.4. Die Frist für die Prüfung des Antrags auf Erfüllung darf zehn Arbeitstage ab dem Datum seines Eingangs nicht überschreiten.
9.5. Während dieser Frist teilt der Inhaber der personenbezogenen Datenbank dem Subjekt der personenbezogenen Daten unter Angabe der im jeweiligen Rechtsakt genannten Gründe mit, ob der Anfrage entsprochen wird oder ob die betreffenden personenbezogenen Daten nicht bereitgestellt werden.
9.6. Dem Antrag wird innerhalb von dreißig Kalendertagen ab dem Datum seines Eingangs entsprochen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
10.1. Die staatliche Registrierung personenbezogener Datendatenbanken erfolgt gemäß Artikel 9 des Gesetzes der Ukraine „Über den Schutz personenbezogener Daten“.